ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
TOURLANE FÜR PROFIS
1. Allgemeines
1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Partner-AGB“) regeln den rechtlichen Rahmen für sämtliche Kooperationen im Rahmen des Programms Tourlane for Professionals zwischen der Sensation Travel GmbH („Sensation Travel“) und externen Partnern.
Die Partner tragen eigenständig zum Vertriebsprozess von Reisen sowie zur Buchungsstrecke der Kunden bei, indem sie Kunden vermitteln und/oder optionale Unterstützungsleistungen für Sensation Travel erbringen.
1.2 Sensation Travel
Ein Partner ist eine natürliche oder juristische Person mit überdurchschnittlicher Erfahrung und Marktkenntnis im Reisesektor.
Das Unternehmen bietet Planungs- und Buchungsservices für Multi-Destination-Reisen mit Fokus auf Abenteuerreisen, einzigartige Erlebnisse und individuell gestaltete Reiserouten.
Das Leistungsangebot umfasst insbesondere Flüge, Unterkünfte, Aktivitäten sowie lokale Touren und orientiert sich an individuellen Präferenzen und Interessen, mit besonderem Fokus auf Fernreisen und erlebnisorientiertes Reisen.
1.3 Externer Partner („Partner“)
Ein Partner ist eine natürliche oder juristische Person mit überdurchschnittlicher Erfahrung und Marktkenntnis im Reisesektor.
Der Partner verfügt über eine eigene Kundenbasis und handelt eigenständig. Kunden des Partners oder verbundener Unternehmen werden als „Kunden“ bezeichnet.
Im Falle einer natürlichen Person sichert der Partner zu, als qualifizierter und erfahrener Fachmann tätig zu sein und die beruflichen sowie gesetzlichen Anforderungen für eine selbstständige Tätigkeit im Reise- und Tourismussektor zu erfüllen.
Die Qualifikation und Erfahrung des Partners sind wesentliche Grundlage der Partnerbeziehung.
1.4 Aufgaben
Alle vom Partner zu erbringenden Leistungen werden in einem Onboarding-Dokument („Onboarding Sheet“) festgelegt.
Das Onboarding Sheet definiert:
den Leistungsumfang („Aufgaben“)
die dem Partner zustehende Provision
Das Onboarding Sheet ist Bestandteil der vertraglichen Beziehung zwischen den Parteien und nur verbindlich, wenn es von beiden Parteien schriftlich bestätigt wurde.
Das Onboarding Sheet bildet zusammen mit diesen Partner-AGB die vollständige Vereinbarung über die Zusammenarbeit („Partnerbeziehung“).
Der Partner ist nicht verpflichtet, Aufgaben anzunehmen. Ebenso ist Sensation Travel nicht verpflichtet, Aufgaben zuzuweisen.
Jede Partei ist frei, Aufgaben vorzuschlagen, auszuwählen, anzunehmen oder abzulehnen.
Der Partner erkennt an, dass ausschließlich diese Partner-AGB gelten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Partner-AGB und einem Onboarding Sheet gehen die Regelungen des Onboarding Sheets im jeweiligen Einzelfall vor.
2. Leistungserbringung
2.1 Allgemeine Bestimmungen
Der Partner erbringt sämtliche Aufgaben auf eigene unternehmerische Verantwortung und in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen sowie den allgemein anerkannten beruflichen Standards.
Der Partner erklärt und gewährleistet, dass er als selbstständiger Auftragnehmer oder ordnungsgemäß registriertes Unternehmen tätig ist und über alle erforderlichen Genehmigungen verfügt.
Der Partner ist allein verantwortlich für:
Steuererklärungen
Sozialversicherungsbeiträge
Versicherungen
sonstige gesetzliche Verpflichtungen
Der Partner stellt Sensation Travel von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, insbesondere von Behörden oder Sozialversicherungsträgern.
Der Partner bestätigt, regelmäßig auch für andere Kunden tätig zu sein und dass keine Scheinselbstständigkeit vorliegt.
Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.
2.2 Kapazität und Subunternehmer
Der Partner stellt sicher, dass ausreichend Kapazitäten zur Erfüllung der Aufgaben vorhanden sind.
Er kann qualifizierte Mitarbeiter oder Subunternehmer einsetzen, sofern diese sorgfältig ausgewählt, geschult und überwacht werden.
Der Partner stellt sicher, dass diese Personen alle Verpflichtungen einhalten, insbesondere in Bezug auf:
Vertraulichkeit
Datenschutz
Servicequalität
Sensation Travel kann den Austausch von Personen verlangen, wenn berechtigte Zweifel bestehen.
2.3 Unabhängigkeit und Arbeitsweise
Der Partner unterliegt keinen Weisungen von Sensation Travel über den sachlichen Rahmen des Onboarding Sheets hinaus.
Der Partner ist nicht berechtigt, Sensation Travel Mitarbeitern Weisungen zu erteilen.
Der Partner bestimmt frei:
Zeit
Ort
Art der Leistungserbringung
Der Partner nutzt eigene Ressourcen und Infrastruktur.
Sensation Travel kann Zugang zu Tools oder Plattformen gewähren, die zur Durchführung der Aufgaben erforderlich sind.
Diese Tools:
sind getrennt von internen Systemen
dienen ausschließlich der Aufgabenerfüllung
begründen keine Integration
Die Nutzung ist Teil der Vergütung.
2.4 Verträge mit Dritten
Der Partner ist nicht berechtigt, Verträge im Namen oder mit Bindungswirkung für Sensation Travel oder deren Kunden abzuschließen.
3. Vergütung
3.1 Provisionsanspruch und Auszahlungsbedingungen
Der Partner hat Anspruch auf Provision für erfüllte Aufgaben, jedoch ausschließlich für Buchungen, die bestätigt, vollständig vom Kunden bezahlt und zum Zeitpunkt der Auszahlung nicht storniert oder erstattet wurden.
Die Provisionssätze sind im Onboarding Sheet festgelegt.
Wird eine Buchung nachträglich aus Gründen, die nicht von Sensation Travel zu vertreten sind, storniert, geändert oder teilweise erstattet, wird die Provision anteilig reduziert oder rückwirkend aufgehoben.
Bereits ausgezahlte Provisionen sind zurückzuzahlen oder werden mit zukünftigen Ansprüchen verrechnet.
Der Einwand der Entreicherung (Section 818 (3) des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)) ist ausgeschlossen.
Sensation Travel stellt dem Partner monatlich eine Provisionsabrechnung zur Verfügung, in der alle provisionsberechtigten Buchungen und die entsprechenden Beträge aufgeführt sind.
3.2 Abrechnung
Der Partner stellt Sensation Travel Rechnungen aus.
Die Rechnungen müssen eine ordnungsgemäße Aufschlüsselung der erbrachten Aufgaben enthalten und den geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen, einschließlich der gesonderten Ausweisung der Umsatzsteuer, sofern anwendbar.
Erfüllt der Partner diese Anforderungen nicht vollständig oder rechtzeitig, ist Sensation Travel berechtigt, die Zahlung bis zur Behebung des Mangels zurückzuhalten.
Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
Sofern im Onboarding Sheet nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Zahlung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eingang einer vollständigen und ordnungsgemäßen Rechnung.
3.3 Zusätzliche Leistungen
Leistungen, die über die vereinbarten Aufgaben hinausgehen oder davon abweichen, werden nur vergütet, wenn sie zuvor ausdrücklich und schriftlich von Sensation Travel genehmigt wurden.
3.4 Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
Der Partner ist allein verantwortlich für alle anfallenden Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge, die sich aus den im Rahmen der Partnerbeziehung erhaltenen Provisionen ergeben.
3.5 Überzahlung
Der Partner ist verpflichtet, zu viel gezahlte Beträge unverzüglich zurückzuzahlen, unabhängig davon, ob eine Bereicherung vorliegt.
Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht.
3.6 Erstattung von Aufwendungen
Erforderliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Durchführung der Aufgaben werden nur erstattet, wenn sie zuvor schriftlich von Sensation Travel genehmigt wurden und ausdrücklich im Onboarding Sheet enthalten sind.
Eine Erstattung erfolgt nicht, wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
4. Informationen und Dokumentation
4.1 Von Sensation Travel bereitgestellte Informationen
Sensation Travel stellt dem Partner alle Informationen, Materialien und Zugänge zur Verfügung, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Aufgaben erforderlich sind.
4.2 Vom Partner bereitgestellte Informationen
Auf Anfrage stellt der Partner Sensation Travel unentgeltlich angemessene Informationen über den aktuellen Stand der Aufgaben zur Verfügung.
Sensation Travel stellt dem Partner auf Anfrage ebenfalls unentgeltlich solche Informationen zur Verfügung, die unmittelbar mit den jeweils zugewiesenen Aufgaben zusammenhängen.
Im Falle vorhersehbarer Verzögerungen oder wesentlicher Änderungen, die die rechtzeitige Durchführung der Aufgaben beeinträchtigen, informiert der Partner die zuständige Kontaktperson bei Sensation Travel unverzüglich, spätestens jedoch, sobald ihm die Verzögerung bekannt wird.
4.3 Dokumentation
Der Partner ist dafür verantwortlich, die Durchführung seiner Aufgaben eigenständig zu dokumentieren.
Sensation Travel kann hierfür Richtlinien oder Vorlagen bereitstellen, die vom Partner zu berücksichtigen sind.
5. Abwesenheit und Verhinderung
5.1 Abwesenheit
Der Partner ist nicht verpflichtet, Sensation Travel über Abwesenheiten zu informieren, es sei denn, die Aufgaben erfordern eine Ausführung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder Datum.
In solchen Fällen informiert der Partner die zuständige Kontaktperson bei Sensation Travel unverzüglich.
Der Partner bleibt auch im Falle von Abwesenheit für die ordnungsgemäße und fristgerechte Erfüllung der Aufgaben verantwortlich.
Ist der Partner vorübergehend verhindert, kann er eine geeignete Vertretung vorschlagen, vorbehaltlich einer vorherigen Abstimmung mit Sensation Travel.
5.2 Vergütung während der Abwesenheit
Der Partner hat nur Anspruch auf Provision für Aufgaben, die ordnungsgemäß abgeschlossen, vom Kunden bezahlt, dokumentiert und in Rechnung gestellt wurden.
Section 616 BGB findet keine Anwendung.
6. Geistiges Eigentum
6.1 Umfang der Rechte
Alle Inhalte, Materialien oder Arbeitsergebnisse, die vom Partner im Zusammenhang mit den Aufgaben erstellt werden („Arbeitsergebnisse“), gelten als für Sensation Travel erstellt.
6.2 Rechteübertragung
Der Partner überträgt Sensation Travel alle übertragbaren Rechte, einschließlich sämtlicher geistiger Eigentumsrechte, an den Arbeitsergebnissen mit deren Entstehung.
Soweit eine Übertragung rechtlich nicht möglich ist, räumt der Partner Sensation Travel ein ausschließliches, unwiderrufliches, weltweites und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein.
6.3 Vergütung
Die im Onboarding Sheet vereinbarte Provision umfasst die vollständige Vergütung für die Erstellung sowie die Übertragung oder Einräumung der Rechte an den Arbeitsergebnissen.
Ein Anspruch auf zusätzliche Vergütung besteht nicht.
6.4 Rechte Dritter
Der Partner gewährleistet, dass die Arbeitsergebnisse frei von Rechten Dritter sind und dass keine bestehenden Rechte die Nutzung durch Sensation Travel einschränken.
Der Partner stellt Sensation Travel von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
6.5 Subunternehmer
Setzt der Partner Subunternehmer oder sonstige Personen ein, stellt er sicher, dass entsprechende Rechte in gleicher Weise an Sensation Travel übertragen werden.
7. Vertraulichkeit
7.1 Vertraulichkeitspflicht
Der Partner verpflichtet sich, sämtliche nicht öffentlichen Informationen, die ihm im Rahmen der Partnerbeziehung von Sensation Travel offengelegt oder zugänglich gemacht werden, streng vertraulich zu behandeln.
Dies umfasst insbesondere Geschäftsprozesse, Preisstrukturen, Kundendaten, Planungsunterlagen sowie alle operativen oder strategischen Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind
Diese Verpflichtung gilt sowohl für Informationen von Sensation Travel als auch für Informationen von Kunden von Sensation Travel, zu denen der Partner im Rahmen der Zusammenarbeit Zugang erhält.
7.2 Ausnahmen
Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die dem Partner bereits rechtmäßig bekannt waren, öffentlich zugänglich werden, rechtmäßig von Dritten ohne Verstoß gegen Vertraulichkeitspflichten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnungen offengelegt werden müssen.
In solchen Fällen informiert der Partner Sensation Travel, soweit rechtlich zulässig, im Voraus und unterstützt Maßnahmen zur Begrenzung der Offenlegung.
7.3 Dritte und Subunternehmer
Der Partner stellt sicher, dass Mitarbeiter, Subunternehmer oder sonstige Dritte, die an der Durchführung der Aufgaben beteiligt sind, entsprechenden Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen.
7.4 Branding und Kommunikation
Die Verwendung von Logos, Marken oder Materialien für öffentliche Zwecke, insbesondere auf Websites, in Werbung oder in sozialen Medien, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Sensation Travel.
7.5 Fortgeltung
Die Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten auch nach Beendigung der Partnerbeziehung für einen Zeitraum von zehn Jahren fort.
8. Datenschutz
8.1 Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften
Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung aller anwendbaren Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Partnerbeziehung.
8.2 Beschränkung auf den Aufgabenumfang
Der Partner ist nur berechtigt, personenbezogene Daten von Kunden sowie von Kunden von Sensation Travel insoweit zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen, wie dies zur Durchführung der jeweiligen Aufgaben erforderlich ist.
8.3 Keine eigenständige Nutzung
Der Partner darf personenbezogene Daten, die im Rahmen der Partnerbeziehung erlangt wurden, nicht für andere Zwecke verwenden, speichern oder weitergeben, insbesondere nicht für Marketingzwecke oder eigene Dienstleistungen.
8.4 Dritte
Setzt der Partner Subunternehmer oder Mitarbeiter ein, stellt er sicher, dass diese die gleichen Datenschutzpflichten einhalten.
Der Partner haftet für Verstöße dieser Personen.
8.5 Fortgeltung nach Beendigung
Personenbezogene Daten sind nach Abschluss der Aufgaben oder Beendigung der Partnerbeziehung zu löschen oder zurückzugeben, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen oder eine Speicherung zur Durchsetzung rechtlicher Ansprüche erforderlich ist.
Diese Verpflichtung gilt nicht für Daten von Kunden, die unabhängig von der Partnerbeziehung eine Geschäftsbeziehung mit Sensation Travel unterhalten.
9. Wettbewerbsverbot und Abwerbeverbot
9.1 Tätigkeit für andere Kunden
Der Partner ist berechtigt, auch für andere Kunden tätig zu sein, einschließlich anderer Reiseveranstalter, sofern dies nicht im Widerspruch zu den Verpflichtungen aus diesen Partner-AGB oder laufenden Aufgaben steht.
9.2 Nutzung vertraulicher Informationen
Der Partner darf vertrauliche Informationen, Kundendaten oder Know-how nicht verwenden, um direkt oder indirekt mit Sensation Travel zu konkurrieren oder Wettbewerber zu unterstützen.
9.3 Abwerbeverbot
Der Partner verpflichtet sich, keine Kunden von Sensation Travel aktiv abzuwerben oder zur Beendigung der Geschäftsbeziehung zu bewegen.
Der Partner verpflichtet sich ferner, während der Laufzeit der Partnerbeziehung sowie für einen Zeitraum von 12 Monaten danach keine Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Partner von Sensation Travel aktiv abzuwerben.
9.4 Angemessener Umfang
Diese Regelung beschränkt den Partner nicht in seiner allgemeinen Tätigkeit im Reisebereich, solange die oben genannten Verpflichtungen eingehalten werden.
10. Gegenstände, Dokumente und Daten
10.1 Rückgabe von Materialien
Alle von Sensation Travel bereitgestellten Dokumente, Vorlagen, Daten und Zugänge bleiben Eigentum von Sensation Travel und sind nach Aufforderung oder Beendigung der Aufgaben zurückzugeben oder zu löschen.
10.2 Datenverarbeitung
Daten von Kunden des Partners, die im Rahmen der Partnerbeziehung verarbeitet wurden, sind nach Abschluss der Aufgaben oder Beendigung der Partnerbeziehung zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen oder eine Speicherung zur Durchsetzung rechtlicher Ansprüche erforderlich ist.
10.3 Kein Zurückbehaltungsrecht
Der Partner ist nicht berechtigt, Kopien dieser Materialien oder Daten zurückzubehalten oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
11. Laufzeit und Beendigung der Partnerbeziehung
11.1 Laufzeit
Die Partnerbeziehung tritt mit Unterzeichnung des Onboarding Sheets in Kraft und gilt bis zur Beendigung durch eine der Parteien.
11.2 Ordentliche Kündigung
Jede Partei kann die Partnerbeziehung mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündigen, ohne Angabe von Gründen.
11.3 Außerordentliche Kündigung
Eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn eine wesentliche Vertragsverletzung vorliegt und diese trotz Fristsetzung nicht behoben wird.
Eine Kündigung ist auch ohne Frist möglich bei schwerwiegendem Fehlverhalten, Betrug oder Verstößen gegen wesentliche Pflichten.
11.4 Folgen der Beendigung
Nach Beendigung besteht nur Anspruch auf Vergütung für ordnungsgemäß erbrachte Leistungen bis zum Beendigungszeitpunkt. Ein Anspruch auf entgangene zukünftige Einnahmen besteht nicht.
12. Haftung
12.1 Haftung des Partners
Der Partner haftet für Schäden, die durch die Verletzung vertraglicher Pflichten entstehen, insbesondere bei fehlerhafter Leistungserbringung, falscher Beratung, unbefugter Nutzung von Daten oder Verstößen gegen Vertraulichkeit oder Datenschutz.
Der Partner haftet auch für Handlungen von Subunternehmern. Der Partner stellt Sensation Travel von Ansprüchen Dritter frei.
12.2 Haftung von Sensation Travel
Sensation Travel haftet nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Die Haftung ist auf vorhersehbare Schäden begrenzt.
12.3 Haftungsbeschränkung
Sensation Travel haftet nicht für indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Schriftform
Diese Partner-AGB und das Onboarding Sheet bilden die vollständige Vereinbarung. Änderungen bedürfen der Schriftform. Elektronische Signaturen sind ausreichend.
13.2 Keine Anwendung anderer Bedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Partners finden keine Anwendung.
13.3 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirtschaftlich möglichst ähnliche ersetzt.
13.4 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.5 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Berlin.
